Wie die „Erneuerbaren“ über das EEG Bäume töten

Das EEG, voll ausgeschrieben: „Erneuerbare-Energien-Gesetz“, wurde 2022 im Rahmen eines „Osterpaketes“ grundlegend geändert. Seinerzeit war Robert Habeck federführend verantwortlich für die Gesetzesinitiative des EEG 2023 als Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister.

Bei der Bundestagsdebatte am 7.7.2022 hielt Robert Habeck auch die Eröffnungsrede. Schon bei Minute 1:16 dieser eineinhalbstündigen Aufzeichnung erklärt Herr Habeck die vorrangige Bedeutung der erneuerbaren Energien:

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=3t-78S7BZGI

Hier kann man etwas mehr zum „Osterpaket“ lesen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-de-energie-902620

Mein Fokus der Änderung des Gesetzes liegt in §2.

Dieser Paragraf hat sich im Lauf der Jahre verändert und beinhaltet seit 2023 eine drastische Formulierung (die ich als verfassungswidrig erachte):

Jahr / EEG-FassungWortlaut / Schwerpunkt von § 2Bemerkung
2000 (EEG 2000)Beschreibt die Ziele des Gesetzes: Förderung erneuerbarer Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Kosteneffizienz.Grundsätze ohne rechtliche Vorrangwirkung.
2004 / 2009 / 2012 (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012)§ 2 weiterhin Zielbestimmungen, Anpassungen meist in Bezug auf Vergütungen, Technologieoffenheit und Marktintegration.Keine Vorrangstellung gegenüber Naturschutz o. ä.
2014 (EEG 2014, Novellen 2014, 2016)§ 2 unverändert, beschreibt weiterhin gesetzliche Ziele, inkl. Klimaschutz, Förderung erneuerbarer Energien, Kostenminimierung.Auch spätere Änderungen (2016, 2020) betrafen andere Paragraphen; § 2 blieb Zielbestimmung.
2021 (EEG 2021)§ 2 beschreibt gesetzliche Ziele: Klimaschutz, Ausbau erneuerbarer Energien, technologische Entwicklung, Kosteneffizienz.Keine Vorrangregelung, keine Formulierung „überragendes öffentliches Interesse“.
2023 (EEG 2023, in Kraft 01.01.2023, beschlossen 2022)Neuer § 2: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse … Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“Paradigmenwechsel: erstmals Vorrangstellung der erneuerbaren Energien gesetzlich verankert; vorher nur Ziele.

Vollständig lautet der neue §2:

§ 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Satz 2 ist nicht gegenüber Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung anzuwenden.

Es gibt viele Schutzgüter eines Staates. Und im Satz 3 werden ausdrücklich Landes- und Bundesverteidigung ausgenommen. Offensichtlich sollen alle anderen staatlichen Schutzgüter, und es gibt derer viele, NACHRANGIG gegenüber „erneuerbaren“ Energien behandelt werden.

Als da wären: Schutz der körperlichen Unversehrtheit, der natürlichen Lebensgrundlagen, der Menschenrechte, der Menschenwürde, der Sicherheit des Geldes, der Verfassung, des Lebens, des ungeborenen Lebens, des Eigentums, des Vermögens, des Rechtsstaates, des Bestandes des Staates und so weiter.

Ich betrachte deshalb die neue Formulierung des EEG §2, Satz 2 als verfassungswidrig!

Betrachten wir nun Details zur Abstimmung vom 7.7.2022.
Hier findet sich der Gesetzesentwurf, Drucksache 20/1630, der zur Abstimmung stand:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001630.pdf

Hier findet sich das Plenarprotokoll der Sitzung:
https://polit-x.de/de/documents/7586853/deutschland/bund/bundestag/protokolle/plenarprotokoll-2022-07-07-protokoll-der-47-sitzung-des-20-deutschen-bundestages

Innerhalb der Parteien gab es keinerlei Abweichler (es gab nur einzelne „nicht abgegebene Stimmen“)

Dafür haben gestimmt:
SPD: 187 Ja-Stimmen
Bü90/Grüne 109 Ja-Stimmen
FDP: 82 Ja-Stimmen

Dagegen haben gestimmt:
CDU/CSU: 182 Nein-Stimmen
AFD: 69 Nein-Stimmen
Die Linke: 28 Nein-Stimmen

Hier findet man die namentliche Abstimmung:
https://wahlbilanz.de/res/2025-btw/abstimmungsergebnisse/20220707_1.pdf


Nun komme ich zur Wirkung des neuen §2 des EEG:

Südlich unseres Nachbardorfes Süß sind seit vielen Jahren Windkraftanlagen geplant. Gegen die Planung gab es breiten Widerstand der Bevölkerung. Die Genehmigung wurde versagt. Dann kam das neue EEG und plötzlich wurde die Genehmigung erteilt…

Auch wenn in diesem Zeitungsartikel der §2 nicht genannt ist, so liegt es für mich auf der Hand, daß dies genau der Knackpunkt war, warum diese Landschaftszerstörung nun „genehm“ sein soll:
https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/nentershausen-sieht-den-bau-einer-windkraftanlage-als-chance-93831762.html

Daß der Bürgermeister diese Entwicklung angeblich begrüßt werte ich als peinlich, denn es ist längst klar, daß Windkraft weder von der Energieproduktion, noch von den Finanzen, noch von der Ökologie her zukunftsweisend ist.

Ein anderes Beispiel aus Bielefeld:

Da hat jemand einen Garten mit einem großen Baum (immergrüner Nadelbaum mit mehr als 1 Meter Stammumfang), baut aufs Hausdach eine Solarstromanlage und wundert sich danach, daß der 10 Meter hohe Baum diese Solaranlage verschattet … (da hätte man durch einfache Beobachtung des Sonnen- und Schattenlaufes auch vorher drauf kommen können…)

Nun gibt es (noch?) in Bielefeld jedoch eine Baumschutzsatzung, die das Fällen von großen Bäumen verbietet. Der im Schatten Stehende klagte nun gegen den Ablehnungsbescheid seines Baumfällantrages. Darüber könnte nun die ganze Baumschutzsatzung ins Wanken geraten… und begründet wird dies mit dem EEG §2!

Weblink: https://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/24210817_Streit-um-Bielefelder-Baumschutzsatzung-das-ist-der-Grund.html

Dies ist eine Ablichtung der Papierausgabe der „Neuen Westfälischen / Bielefelder Tagblatt vom 8./9. November 2025:

und hier die betreffende Passage in gut lesbarer Größe:

Und so werden landauf landab Bäume gefällt für den Klimaschutz…

Allerdings ist Besserung in Sicht:
Politisch hat sich einiges verändert: Die seinerzeitigen Ja-Sager haben gelitten:
Die FDP ist keine Rede mehr wert, die SPD und die Grünen haben massiv eingebüßt.
Die AFD ist stark angewachsen.
Noch traut sich die CDU nicht in Koalition mit der AFD dieses absurde Gesetz zu kippen, aber möglich wäre es mittlerweile.

Im übrigen könnte jeder Bauantrag für „Erneuerbare“ durch Ministerien und Gerichte gestoppt werden mit dem Verweis auf Satz 3:

Satz 2 ist nicht gegenüber Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung anzuwenden.

Wir sollen ja alle kriegstauglich werden… und Flatterstrom taugt nichts für die Rüstungsindustrie…

Produzieren und Kämpfen nur bei Schönwetter… lach…

Solar- und Windstrom sind keine Grundlast und daher nicht kriegstauglich.
Genehmigung verweigert…

Als Abschluss des Artikels bette ich noch ein Interview ein mit einem Förster aus dem Bayerischen Wald:

Link zum Film: https://www.youtube.com/watch?v=dbvvt_KEVAc

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