Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung

Ich bitte darum, den Text sowie die verlinkte Datei mit voller Aufmerksamkeit zu lesen. Es betrifft ALLE!

Seit nunmehr 9 Jahren, seit November 2014, läuft im deutschsprachigen Raum eine Diskriminierungs- und Verleumdungskampagne gegen die Anastasia-Bücher, deren Leser und insbesondere gegen jene, die öffentlich positiv über diese Bücher berichten oder gar ein größeres Stück Land bewirtschaften und paradiesisch anmutende Gärten anstreben.

Über die Entstehung der Verleumdungskampagne habe ich schon vor 2 Jahren in diesem Blogartikel geschrieben:
https://www.konstantin-kirsch.de/2021/12/burg-ludwigstein-der-booster-der-anastasia-bewegung.html

Diejenigen, die die Bücher aufmerksam gelesen haben, wissen, daß die Anschuldigungen an den Haaren herbeigezogen sind. Gleichzeitig ist es erstaunlich, daß in den Anastasia-Büchern die Angriffe und Verleumdungen beschrieben, also quasi angekündigt sind.

Für die angestrebte Wandlung in eine bessere Zukunft braucht es offenbar die Auseinandersetzung mit dem Gegenwind.

Ich nenne dazu ein paar Fundstellen:

“Du hast von den Böswilligkeiten in der heutigen Presse gesprochen, Wladimir. Du wirst sehen, wie sie noch stärker und raffinierter werden. Provokationen und Verleumdungen werden an der Tagesordnung sein. Du wirst das ganze Arsenal der Methoden sehen, die die Kräfte der Finsternis in den Jahrtausenden nutzten, um die Kultur unseres Volkes zu vernichten. Das, was du am Anfang erleben wirst, ist nur die Spitze des Eisberges.”
Band 6, Seite 166

“Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie unangenehm die Verleumdungskampagnen und die Provokationen sind, doch am meisten schmerzt es mich, wenn die gleichen Aggressionen gegen Sie – meine Leser – gerichtet werden. Es tut mir am meisten weh, wenn solche Angriffe besonders massiv und zielgerichtet sind, […]. Ich wünsche Ihnen auf keinen Fall die Erfahrung solcher Angriffe.”
Band 7, Seite 255

“Es hat sich jetzt eine Situation gebildet, in der Menschen verleumdet werden, die Gottes Schöpfung zu berühren wünschen. Solche Menschen gibt es heute in größerer Anzahl, und sie können nachempfinden, wie einstmals ihre Urahnen verleumdet wurden.”
Band 8.1, Seite 177

Ergänzend dazu gibt es ein Zitat aus Band 3, das mich schon lange bewegt und die ganze Zeit darin bestärkt, mich gegen einen Personenkult auszusprechen und damit auch gegen den Begriff “Anastasia-Bewegung”:

“Wie schön sind doch die Regungen der menschlichen Seele! Das ist aber weder mein Verdienst noch deines, Wladimir. Es ist allein die Kraft und die Schönheit der Seele. Deshalb sollte ihr Zentrum nicht meinen Namen tragen, sondern einen von ihren Namen. Ich wuchs in der Wiege des Schöpfers auf, sie aber machten Höllenqualen durch und haben sie überstanden. Entbehrungen, Versuchungen, Bedrohungen und Elend – all das haben sie jahrelang erduldet, ohne sich vom Guten abzuwenden. Sie waren stärker als diejenigen, die sich hinter Steinmauern vor der Welt verkrochen haben. Sie sind eine wahre Bereicherung für die Welt, und daher sollen die Zentren nach ihnen benannt werden. Wenn sie alle meinen Namen tragen, wird ein Personenkult entstehen, und das darf nicht sein; denn ein Personenkult führt den Menschen von der Hauptsache weg, von sich selbst.”
Band 3, Seite 166

Die Angriffe gegen mich persönlich wurden vor 2 Jahren (November 2021) drastisch verstärkt in dem in regionalen Zeitungen gegen mich mit voller Namensnennung gehetzt wurde. Siehe dazu zwei seinerzeitige Blogeinträge:
https://www.konstantin-kirsch.de/2021/11/ungewoehnliche-nachrichten-auf-meinem-ab.html
https://www.konstantin-kirsch.de/2021/12/burg-ludwigstein-folge-der-spur-des-geldes.html

Ein Kommentator schreibt passend dazu:
“Da kann ich Dir wirklich nur beipflichten: Totschweigen und aussitzen ist nicht die Lösung für aufrechte Menschen.”

Es gibt zwei Sprichworte, die sich auf den ersten Blick widersprechen: “Wer schweigt stimmt zu” und “Getroffene Hunde bellen”.

Genau zwischen diesen zwei Extremen liegt jedoch der Lösungsweg: Nur zu schweigen, sich zurück zu ziehen, zu trauern und die Wunden zu lecken käme einer Kapitulation gleich und man würde quasi dem Unrecht zustimmen. Auf der anderen Seite nur laut herum zu bellen, laufend Gegendarstellungen zu veröffentlichen, Abgrenzungserklärungen zu verfassen, käme einem instinktiven Reflex gleich, der wenig konstruktive Perspektive enthält.

Wo ist nun der Ansatz für die Lösung?
Ein Hinweis darauf findet sich im Band 8.1, Seite 172, 5.+6. Zeile:

Grundprinzip: die Beachtung der Legalität

Und, wen wundert es, die Verleumdungskampagnen und die Hetzschriften der Massenmedien stehen selbstverständlich im Widerspruch zu vielen vorhandenen Gesetzen. Ich bin nun kein Jurist, aber ich denke an einige Paragraphen des Strafgesetzbuches:

§ 130 Volksverhetzung
§ 164 Falsche Verdächtigung
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
§ 185 Beleidigung
§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung
§ 192a Verhetzende Beleidigung
§ 241a Politische Verdächtigung

Es bringt allerdings nichts, diese Paragraphen einfach nur zu nennen und zu glauben, dann würden die bösartigen Schreiberlinge und Filmemacher andächtig auf die Knie gehen und ihre Missetaten bereuen. Weit gefehlt, ein Rechtsstaat funktioniert anders. Man muss die Hebel richtig ansetzen, die passenden Knöpfe drücken und insbesondere, die richten Worte wählen und wohlformulierte Schriftsätze an die passenden Adressaten zum richtigen Zeitpunkt senden.

Und für diejenigen meiner Leser, die den Eindruck haben, wir hätten keinen Rechtsstaat mehr: Ich kann diese Empfindung sehr gut nachvollziehen. Jedoch sind wir noch weit entfernt von reiner Willkür, reiner Tyrannei und reiner Vetternwirtschaft. Das Dilemma ist vielmehr, daß die wenigsten Menschen den Rechtsstaat bedienen können, so wie es ein geübter Anwalt kann. Ein guter Freund sagte mir dazu: Wer im Urwald lebt, muss die Regeln des Urwaldes kennen um sich darin gut zurecht zu finden und überleben zu können. Wer hingegen in einem Rechtsstaat lebt, muss dessen Regeln kennen, um sich darin gut zurecht zu finden und überleben zu können.

Wenn ich nur an mich und meine kleine Familie denken würde, dann könnte ich vermutlich mit einigen vertraulichen Gesprächen mit Amtsträgern, mit kleinen ‘Aufmerksamkeiten’, mit ein paar Einladungen für Gasthäuser, für Golfplätze etc. mir die Gunst der Entscheidungsträger sichern (oder stimmt meine Vermutung nicht, daß solches Verhalten vorkommt oder gar üblich ist?). Doch wäre das ein egoistischer Stil, der nicht zu mir passt. Ich will weit mehr, ich will, daß es allen Menschen besser geht.

Und deshalb habe ich auch einen anderen Weg eingeschlagen als vor deutlich über einem Jahr regionale Behördenvertreter mit eingestiegen sind in die Verleumdungskampagne der Medien. Dieser Wendepunkt ist nämlich entscheidend: Die Medien haben die (begrenzte) Freiheit der subjektiven Berichterstattung. Behörden hingegen MÜSSEN neutral sein, auf jeden Fall in den Aspekten, die im Grundgesetz Art. 3 genannt sind (auszugsweises Zitat: Niemand darf wegen […] seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. […]).

Konkret erhielten wir als Familie am 29.8.2022 ein Schreiben vom Jugendamt, daß bei Ihnen eine Meldung gem. §8a SGBVIII eingegangen sei.
Umgehend hatten wir schriftlich vollständige Akteneinsicht gefordert.
Dies wurde uns verwehrt.
Wir sind sogar am 1.9.2022 zum Jugendamt gefahren, doch auch vor Ort wurde uns die Akteneinsicht verwehrt.
Das juristische Hin und Her ging bis zu einem Haftbefehl, mit dem das Jugendamt uns per Zwang zum Familiengericht vorladen wollte, damit sie unsern Nachwuchs begutachten könnten…
Durch schnelles und geschicktes Verhalten unsererseits konnte ein Richter erkennen, daß unsere Kinder nicht gefährdet sind, der Haftbefehl wurde aufgehoben – und wir konnten DANACH zumindest in die Akten des Familiengerichtes Einsicht nehmen. Daraus konnten wir erkennen, daß, auf eine Verleumdung hin, die mit einer unterstellten Zugehörigkeit zu ‘Anastasia’ begründet wurde, jemand aus einer Behörde eine Anzeige gegen uns bezüglich Kindswohlgefährdung beim Jugendamt eingereicht hatte.
Da das Jugendamt weiterhin mit den Akten nicht rausrücken wollte, sind wir mittlerweile (seit vielen Monaten) dabei, über das Verwaltungsgericht die Akteneinsicht in die Jugendamtsakten zu erreichen….

Uns geht es mittlerweile nicht mehr nur um uns, sondern darum, ein Ende der Diskriminierung und Verleumdung gegen alle Anastasia-Leser durch Amtsträger zu erwirken!

Darüber hinaus ist Schadensersatz sowie Wiedergutmachung angestrebt.
Als Folge davon dürften auch die Massenmedien mit ihrer Hetze gegen Anastasialeser aufhören.
Absurd ist eigentlich, daß ich von den Amtsträgern gar nichts besonderes will.
Und dennoch ist es gar nicht so leicht, die Amtsträger zu dem Verhalten zu bewegen, zu dem sie gesetzlich verpflichtet sind.

Ich bin überzeugt, daß wir dieses Ziel erreichen werden. Und vielleicht muss gerade ich, als Autor des Anastasia-Indexes, also als derjenige, der die deutschen Anastasia-Bücher wohl am besten kennt, diese Arbeit machen. Viel lieber wäre ich im Garten…

Doch mit diesem juristischen Einsatz wird vermutlich der Weg geebnet, daß es in Zukunft viel mehr Gärten und Familienlandsitze geben wird.

Diese ganze Arbeit an Schriftsätzen, Terminen, Fahrten, Gesprächen, schlaflosen Nächten, Nachverfolgung von Einschreiben, Archivierung, Wiedervorlage etc. bindet mittlerweile nicht nur jede Menge Zeit, sondern verschlingt auch Euros in deutlicher Größenordnung (mittlerweile schon weit über zweitausend Euro allein für alles Zugekaufte wie etwa Porto, Einschreibgebühren, Umschläge, Druckertinte, Fahrtkosten … Von Verhinderung der Arbeit für den Verein und den damit für das Projekt verbundenen materiellen Einbußen in weit größerem Umfange ganz zu schweigen; wenn ich es ehrenamtlich nicht mache, bleibt alles liegen).

Ich bin dabei sehr dankbar für die Unterstützung eines befreundeten Juristen, dessen Fachkunde mich immer wieder aufs neue beeindruckt. Er hat sich bisher rein ehrenamtlich für unser Anliegen ins Zeug gelegt, doch das wird mir mittlerweile langsam unangenehm, denn auch er hat seine Auslagen und ich mag ihm neben ideeller Dankbarkeit gerne auch finanzielle Wertschätzung zukommen lassen.

Nun bat ich ihn um ein juristische Ausarbeitung um unseren Freunden und den Lesern der Anastasia-Bücher verständlich zu machen in welcher schwierigen, jedoch sehr erfolgsversprechenden Lage wir sind. Dieses Gutachten (PDF, 20 Seiten, 1MB) ist über diesen Link zu finden:
https://www.waldgartendorf.de/dateien/mechanismenderverfolgungweltanschaulicherstroemungen.pdf

Unser Ziel ist ein Ende der Diskriminierung der Anastasia-Bücher und deren Leser.
Daher bitte ich all jene, die sich mit unserem Ziel identifizieren, um Spenden:

Empfänger: Projekt Waldgartendorf e.V.
Name der Bank: VR-Bank Bad Hersfeld
IBAN: DE25 5329 0000 2536 1013 09
BIC: GENODE51BHE
Verwendungszweck (lang): Diskriminierungsvorbeugung
Verwendungszweck (kurz): Spende

Sehr gerne darf dieser Spendenaufruf inklusive der beiliegenden Datei weitergegeben werden.

Viele Grüße
Konstantin Kirsch

PS: Bitte beachten Sie, dass der Projekt Waldgartendorf e.V. keine Anerkennung auf Gemeinnützigkeit beantragt hat und daher keine Spendenquittungen ausstellt.

In der Reihe ‘Rechtsthemen’ sind diese PDFs bisher veröffentlicht:
1.) Wie man sich im Recht zu-recht-findet …
2.) Schweigen ist Gold …
3.) ‚Recht‘ ist immer das ‚Recht des Stärkeren‘
4.) Wie kann man es erreichen, schon in erster Instanz siegreich zu sein?
5.) Wer einmal unschuldig einsitzt, kommt meist nicht mehr vorzeitig heraus …

3 Gedanken zu „Für ein Ende der Anastasia-Diskriminierung: Spendensammlung“

  1. Lieber Konstantin,

    mit der Vorgehensweise Deines Rechtsanwaltes würde für uns alle die Lebensführung erschwert, weil sie einem längst überholten System einer alten Zeit neues Leben einhauchen würde, gerade wo dieses System sich so gründlich demaskiert hat. In einer Zeit vielfältiger individueller Realitäten zählen die theoretischen Ideen vergangener Zeiten nicht mehr, sondern was Du heute tust, nämlich in den Garten gehen.
    Ich weiß mich damit Dir nahe und verstehe Deinen Weg als den der Übernahme von Verantwortung für etwas Größeres. Ja, das kenne ich gut. Lenkt allerdings von Dir und Deinem individuellen Weg Deines Herzens ab, mit guten Gründen des Verstandes selbstverständlich. Schau Dir all die Menschen an, die solche Wege gehen, ich kenne einige davon und Du auch.
    Und schau Dir Deinen Garten an. Deine Frau, Deine Kinder. Glaubst Du wirklich, dass Deine Wirksamkeit mit Schriftsätzen jemals an Deine tatsächliche Wirksamkeit durch die echte Arbeit und Wahrnehmung heran käme? Du kennst Wirksamkeit daher, was Dich berührt. Wahrnehmung ist das für mich höchste Instrument der gestaltenden Wirksamkeit, nicht die Fütterung brillianter Trolle.

    Herzliche Grüße und alles Gute für Dich und die Familie!

    Christian

    *****
    Lieber Christian,

    danke für die Mitteilung Deiner Sicht.
    Allerdings ergänze ich Deinen Kommentar mit folgenden Worten:
    – Mein Freund, der das Schriftstück (“Gutachten”) erstellt hat, ist kein Rechtsanwalt sondern Jurist (ein kleiner aber feiner Unterschied)
    – Die eigenen Kinder wahrzunehmen ist wunderbar, – solange sie einem nicht wegen Verleumdung vom Jugendamt weggenommen werden…
    – Anastasia weist in den Büchern einen von praktisch allen Religionen abweichenden Weg, in dem sie ausführt, daß das Paradies hier auf Erden ist, bzw. hier erschaffen werden kann und soll, und nicht irgendwo im Himmel, oder gar erst nach dem Tod. Insofern geht es darum das “hier und jetzt” anzunehmen und damit geschickt umzugehen und dazu gehört auch der geschickte Umgang mit dem “hier-und jetzt”-Rechtsstaat.
    – Bei der Auswahl zwischen Rechtsstaat und Unrechtsstaat würde ich lieber den Rechtsstaat wählen.
    – Selbst wenn man gänzlich gegen “Staat” an sich eingestellt ist, oder sich nach einem Königreich sehnt (siehe das Impressum Deiner Webseite), so kann ich mir vorstellen, daß auch Du:
    1.) in allen Fällen das unbedingte Akteneinsichtsrecht gewährleistet haben willst.
    2.) Niemanden wegen seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt haben willst.

    Und genau darum geht es uns.
    Unsere Vorgehensweise ist gänzlich anders als die üblicher Rechtsanwälte. Die kämen nicht mal auf die Ideen, die wir schon umsetzen. Allerdings bitte ich um Verständnis, daß wir aus strategischen Gründen einiges nie erzählen werden und manches erst nachträglich. Wenn wir jedes Detail unserer Aktionen live veröffentlichen würden wäre die beabsichtigte Wirkung entweder geschwächt oder gar nicht da.

    Ich gehe davon aus, daß Du demnächst staunen wirst über unsere Erfolge.
    Allerdings kann ich keinen Termin angeben wann es so weit sein wird und was genau passieren wird, denn dies hängt auch am Verhalten der anderen Beteiligten.

    Viele Grüße
    Konstantin

  2. Hallo Konstantin,
    mir fällt da Jörg Bergstedt ein. Er ist ein Aktivist, der über viel Erfahrung mit dem Umgang mit der Justiz verfügt. In seinem Videovortrag erwähnt er ein Verfahren, wie man sich Akteneinsicht beschaffen kann, indem man eine Aanzeige stellt.

    Jörg Bergstedt “Fiese Tricks von Polizei und Justiz”
    https://www.youtube.com/watch?v=TcaOgW1l-qE
    https://youtu.be/TcaOgW1l-qE?t=3630

    *****
    Hallo Frieder,

    eine kleine Korrektur dazu: Herr Bergstedt erklärt an besagter Stelle, daß man Akten PRODUZIERT in dem man eine Anzeige stellt, wobei er gleichzeitig davon abrät Anzeigen zu stellen.

    Viele Grüße
    Konstantin

  3. Hallo Konstantin.

    Hier ein paar Hinweise auf unsere Grund-und Menschenrechte.

    Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
    ARTIKEL 14 Diskriminierungsverbot
    Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.

    CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
    (2000/C 364/01)

    Artikel 11 Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
    (1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
    (2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

    Artikel 21 Nichtdiskriminierung
    (1) Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.

    Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (BGBl. 1973 II 1553)

    Artikel 17
    (1) Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
    (2) Jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder
    Beeinträchtigungen.

    Artikel 18
    (1) Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.
    (2) Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.
    (3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
    (4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.

    Artikel 19
    (1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
    (2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift
    oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
    (3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
    a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
    b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.

    Artikel 20
    (1) Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten.
    (2) Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten.

    Alle Verträge sind ratifziert und gelten hier in D.

    Sollen Grundrechte des GG eingeschränkt, beschnitten oder ausgesetzt werden, gilt:
    Jede exekutive Maßnahme die Grundrechte einschränkt, muss verhältnismäßig sein, d.h. vier Voraussetzungen erfüllen: Die Maßnahme muss einen legitimen Zweck erfüllen, geeignet sein, erforderlich und angemessen. Dazu kommt das Übermaßverbot: So viel freie Entfaltung der Persönlichkeit wie möglich.

    Viele Grüße
    René

    *****
    Hallo René,

    danke für den Kommentar. Meinem Rechtsberater ist all das, und mehr, seit einem halben Jahrhundert wohl bekannt, er hat damit auch schon erfolgreich Verfahren gewonnen.
    Ich wiederhole einen Absatz aus meinem Post:

    Es bringt allerdings nichts, diese Paragraphen einfach nur zu nennen und zu glauben, dann würden die bösartigen Schreiberlinge und Filmemacher andächtig auf die Knie gehen und ihre Missetaten bereuen. Weit gefehlt, ein Rechtsstaat funktioniert anders. Man muss die Hebel richtig ansetzen, die passenden Knöpfe drücken und insbesondere, die richten Worte wählen und wohlformulierte Schriftsätze an die passenden Adressaten zum richtigen Zeitpunkt senden.

    Viele Grüße
    Konstantin

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