Genehmigungen für Windräder sind rechtswidrig

Die frohen Botschaften geben sich die Klinke in die Hand!
Nachdem Dreschflegel Werbung für die Anastasia-Bücher machte, es gegen den Beitragsservice so richtig zur Sache geht, kommt nun womöglich das Ende des Windkraft-Schwachsinns!

Das Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eventuell weitreichendere Wirkung, gar auf Bundesebene, als für den Laien spontan erkennbar ist.

Konkret wurde das Bauverbot für die Windparks „Blumberg“ und „Länge“, die in Baden-Württemberg entstehen sollen, bestätigt. (10 S 566/19 und 10 S 823/19 ) Dieses Bauverbot hatte zuvor das Verwaltungsgericht Freiburg ausgesprochen.

Doch sensationell ist nicht nur dieses Bau- bzw. Rodungsverbot, sondern die viel weitergehende Entscheidung des zehnten VGH-Senats, dass die verwaltungsrechtlichen Vorgaben der Landesregierung zu Genehmigungsverfahren und insbesondere zur Beteiligung der Öffentlichkeit im wesentlichen alle rechtswidrig sind.

Zitiert aus dem längeren Text dieser Seite:
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/baden-wuerttemberg-genehmigungen-fuer-windraeder-sind-rechtswidrig/

Interessant sind im übrigen auch die Kommentare unter dem Artikel.

Mir ahnt, daß es auf eine Entscheidung hinausläuft: Entweder Rechtsstaat oder faschistische Gewalt-Willkür-Ökodiktatur ohne jegliche Reste eines Rechtsstaates. In anderen Worten gesagt: “Die Rechtsordnung ist eine Einheit”. Wer dies über Bord wirft, schießt sich direkt ins eigene Knie, früher oder später. Und meiner Wahrnehmung nach gab es schon sehr viele, zu viele Fälle, in denen Volksvertreter sich außerhalb des Rechts bewegten.

Es wird Folgen haben, auch und gerade für diejenigen, die bereit waren die eigenen Wälder zu opfern für Windkraft = Industrieanlagen.

 

Schreibe einen Kommentar