Verhandlungs-Tipp: Ein ‘Nein’ des Gegenübers sich schriftlich geben lassen.

Derzeit höre ich von mehreren Seiten, daß Arbeitnehmer genötigt bzw. erpresst wurden mit dem Thema Masken, Testen und Impfen. Mit medizinisch fachlichen Argumenten ist üblicherweise nichts auszurichten. Fakten interessieren wenig, weil durch die Medien tiefe Gräben gezogen und harte Fronten errichtet wurden.

Möglicherweise führt dies dazu, daß mehr Menschen das Angestelltendasein verlassen (müssen) und Selbständige werden (wollen).
Allerdings braucht es für erfolgreiche Selbständigkeit auch die dafür passende Geisteshaltung (englisch: Mindset).

Dies kann man auch als Angestellter üben. Gut geeignet sind dafür die aktuellen Aufforderungen bzgl. Maske / Testen / Impfen.

Als Angestellter ist man für gewöhnlich geübt in Hörigkeit. Man hört, was man zu tun hat, und macht es dann.

Als Selbständiger muss man sich die Vorgaben selber geben. Doch bevor man das kann, ist es ein Zwischenschritt die Vorgaben des Vorgesetzten oder des Chefs in Frage zu stellen oder links liegen zu lassen und einfach nur das tun, was einem das eigene Herz gebietet.

Wenn dann von wem auch immer die klare Ansage kommt: “Nein, so geht das nicht. Sie müssen …”

dann hält man inne, hört zu, und bittet darum die Aussage schriftlich zu bekommen.
Jegliche Argumentation über Sinn und Unsinn von Masken, Testen, Impfen, etc. lässt man weg.
Man konzentriert sich nur und ausschließlich auf die Übernahme der Verantwortung bzw. der Haftung.

Ein Vorgesetzter sagt schnell mal “NEIN”, aber dies schriftlich zu machen verlagert die Haftung auf ihn. Sehr viele Personen scheuen jedoch die Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Egal ob sie es abschieben wollen auf ihre Vorgesetzten oder auf irgendwelche Paragraphen, den schwarzen Peter – äh, die Verantwortung, soll bitte jemand anderes tragen.

In all diesen Fällen ist die schriftliche Dokumentation von besonderem Wert. Mindestens sollte man selber Notizen schreiben (Gedächtnisprotokoll) und den Gegenüber auffordern, seine Aussagen schriftlich zu geben.

Ein Beispiel aus eigener Vergangenheit mag als Anschauung dienen, was hiermit möglich ist:

Während des Studiums (vor ca. 30 Jahren) lebte ich in einer Bauwagensiedlung am Rande von Stuttgart. Wir hatten einen Platz in einem Gewerbegebiet besetzt und waren dort geduldet bis zum Bau eines Gebäudes. Dann kam der Tag, an dem wir in einen anderen Vorort umzogen mit einem großen Konvoi. Wir fuhren auf einen ungenutzten Schotterparkplatz in der Nähe der Uni in Stuttgart-Vaihingen.

Am Folgetag gingen acht Menschen von uns zum Einwohnermeldeamt. Wir wollten uns anmelden. Allerdings ging das nicht so leicht. Auf den Formularen gab es nur die Auswahl: Eigentumswohnung oder Mietwohnung. Beides passte nicht wirklich. Ich schlug vor beides durchzustreichen und statt dessen hinzuschreiben: “Wohneigentum”. Als Adresse gaben wir den Straßennamen Nobelstraße an sowie die Hausnummer 13, denn der Parkplatz lag genau zwischen den Nummern 11 und 15. Wir gaben die Zettel ab und die Mitarbeiterin sagte: “Sie meinen sicher die Hausnummer 15” Wir verneinten, wir stehen auf Nummer 13, denn Nummer 15 ist das Technologieforschungszentrum des Landes Baden-Württemberg. Sie sagte: “Auf Nummer 13 steht aber doch nichts.” Wir sagten: “Bis heute stand da nichts.” Sie daraufhin mit kreidebleichem Gesicht: “Ihr seid das??” (Sie hatte wohl im Radio von unserem Umzug gehört, die Wagenburg war das Thema der Stadt) und alle Mitarbeiter schauten uns an! Sie meinte: “An dieser Adresse können wir Sie nicht anmelden, diese Adresse gibt es nicht im Zentralrechner der Stadt Stuttgart!” Wir sagten: “Das ist uns egal, wir wohnen dort, basta.” Sie daraufhin: “Dort dürfen Sie nicht wohnen, das ist illegal!” Einer von uns daraufhin: “Es liegt nicht in der Aufgabe Ihrer Behörde zu entscheiden ob unser Dortsein legal ist oder illegal. Es ist einfach ein Faktum, dass wir dort wohnen und wir wollen uns anmelden, genau dort wo wir wohnen.” Sie: “Aber es geht nicht!” Er: “Dann geben Sie uns schriftlich, dass wir hier waren um unserer Meldepflicht genüge zu tun und Sie persönlich uns abgewiesen haben!” Sie wurde noch kreidebleicher und sagte: “Kommen Sie bitte morgen wieder.” Und am nächsten Tag konnten wir uns anmelden, denn die Adresse war mittlerweile im Zentralrechner der Stadt Stuttgart als Meldeadresse eingerichtet! Umgehend bekamen wir einen Telefonanschluss sowie Trinkwasser und auch das Abwasser war schnell geregelt. Wir haben dann dort ungefähr ein Jahr lang gelebt, und sind später nach Tübingen umgezogen, wo es heute immer noch eine Wagenburg gibt.

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