Ablehnung der Wahlbenachrichtigung

Wie geschrieben passt die EU-Wahl nicht zu meinem Wertemuster. Daher stand die Frage im Raum was mache ich? Einfach gar nichts und schweigen? Nein, Schweigen könnte als Zustimmung ausgelegt werden. Ich habe mich daher für die aktive Ablehnung des Angebotes entschieden.

Zuerst dachte ich, dass die mir zugestellte Wahlbenachrichtigung schon längst geschreddert sei. Nach kurzer Suche fand ich sie jedoch im noch nicht entsorgten Altpapier.

Dann habe ich dieses Vertragsangebot entwertet, indem ich die untere rechte Ecke abgeschnitten habe. Dabei wird aus einem viereckigen Blatt ein fünfeckiges Blatt. Da ich gehört habe, dass Verträge nur innerhalb von vier Ecken gelten (four courner rule), ist das Papier nicht mehr als Vertrag geeignet.

Den entwerteten Wahlbenachrichtigungsschein habe ich mit einem Begleitschreiben im Umschlag in den Briefkasten des Rathauses geworfen und diese Handlung photographiert.

Mein Text:

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Betreff: Vertragsablehnung und Antrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von Ihnen ein Vertragsangebot „Wahlbenachrichtigung“ erhalten, dass ich hiermit ablehne. Zu meiner Entlastung sende ich Ihr Angebot, entwertet, zurück.

Die Teilnahme bzw. Nicht-Teilnahme an einer Wahl lässt sich an den Wählerverzeichnissen eindeutig erkennen, die von den Wahlhelfern während der Wahl markiert werden um Doppelwahl zu unterbinden.

Hiermit stelle ich den Antrag auf Zusendung einer Bescheinigung direkt nach der Wahl, dass ich an der Wahl zum Europäischen Parlament nicht teilgenommen habe.

Mit freundlichen Grüßen

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Mal sehen ob es eine Antwort gibt und wenn ja, was darin steht.

Einwurf in den Briefkasten des Rathauses heute, den 23.5.2014 um 18:57 Uhr:

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