AfD, Verfassungsschutz und Jugendamt

Gestern wurde vom Verfassungsschutz eine Pressemitteilung veröffentlicht auf die ich etwas näher eingehen will.

An erster Stelle ist zu erwähnen, daß der Verfassungsschutz NICHT UNABHÄNGIG ist, bzw. NICHT zentral darauf ausgerichtet ist, die Verfassung zu schützen (auch wenn der Name dies suggerieren mag). Der Verfassungsschutz ist DIREKT weisungsgebunden unter dem Innenministerium angesiedelt und damit (derzeit) direkt weisungsgebunden von Frau Nancy Faeser, die politisch eher der linksextremen Antifa nahesteht denn der rechten AfD. Frau Faesers politisches Verhalten wurde, gelinde gesagt, in vielen Fällen nicht als neutral wahrgenommen.

Frau Faeser, die Regierung, die Verwaltung, der Verfassungsschutz und alle staatlich finanzierten NGO-Mitarbeiter haben sich an das Grundgesetz zu halten. Darin steht beispielsweise in Artikel 3 (3):

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Den Begriff „politischen Anschauungen“ habe ich fett markiert. Denn ALLE, die eine Brandmauer gegen die AfD fordern oder umsetzen, handeln GEGEN das Grundgesetz.

Und nun erscheint diese Pressemitteilung vom Verfassungsschutz (VS):
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html

Zitat daraus:

Das in der Partei [AfD]} vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.

Die Markierung in fett stammt durch mich.

Auf das Migrationsthema will ich jetzt nicht tiefer eingehen.
Ich verwehre mich auf jeden Fall dagegen, deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund ungleich einzustufen.

Mir geht es um etwas gänzlich anderes: Der im Zitat genannte Vorwurf beginnt mit: „Es zielt darauf ab…“
Es geht also um ein Bestreben, es geht noch nicht um eine Handlung, sondern um eine geistige Bestrebung, eine Absicht, die zu einer nicht verfassungskonformen Handlung führen könnte.

Und was ist mit der SCHON SEIT JAHREN aktiv laufenden nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung der AfD???
AfDler werden doch seit Jahren von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen, einer Ungleichbehandlung ausgesetzt usw.

Nun, ich gehöre nicht zur AfD und in deren Wahlprogramm stehen Sachen, denen ich nicht zustimmen kann (z.B ein ja zur Atomkraft).

Ich stelle jedoch fest, daß die Ungleichbehandlung, dem die AfD ausgesetzt ist, nicht verfassungskonform ist!

Das verfassungsfeindliche Verhalten, dem die AfD ausgesetzt ist, trifft übrigens NICHT NUR die AfD.

Es betrifft beispielsweise auch Anastasia-Leser:

Anastasia-Leser werden seit Jahren von einer gleichberechtigt gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen, einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung ausgesetzt und ihnen wird damit ein rechtlich abgewerteter Status zugewiesen.

Konkret verweigert uns das Jugendamt seit nunmehr zweieinhalb Jahren die Akteneinsicht!
Und Aktenführung, sowie das Recht auf Akteneinsicht, sind absoluten Fundamente eines Rechtsstaates.

Was der Verfassungsschutz von der AfD befürchtet wird vom Jugendamt (und anderen Institutionen) schon längst gelebt!

Lieber Verfassungsschutz, bitte kümmern Sie sich mal um das Jugendamt!

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