Anscheinend ist es wohl doch (noch?) erlaubt die Regierung zu kritisieren

Ein Gerichtsentscheid vom Bundesverfassungsgericht ist interessant, und womöglich ein Hinweis auf einen Richtungswechsel.

Anstatt jetzt viel selber zu schreiben verweise ich auf zwei Blogartikel von Hadmut Danisch:

“Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden …

… dass es – entgegen der unter Juristen und besonders Richtern verbreiteten Ansicht – doch noch erlaubt ist, die Bundesregierung zu kritisieren.”

https://www.danisch.de/blog/2024/04/17/das-bundesverfassungsgericht-hat-entschieden/

knapp zwei Stunden später veröffentlichte er diesen Nachtrag:

https://www.danisch.de/blog/2024/04/17/wertvolle-worte-zur-verfassung/

Ganz besonders interessant finde ich dieses Zitat:

Gemäß § 90 Abs. 2 S. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor erfolglos den kompletten Rechtsweg beschritten hat.

Die Richter der 1. Kammer wendeten aber Satz 2 an, wonach das BVerfG sofort über eine Sache entscheiden kann, “wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde”.

Unser Begehr nach Akteneinsicht hat mit Garantie auch “allgemeine Bedeutung”, denn ohne Aktenführung und ohne bedingungslose Akteneinsicht und mit Diskriminierung (manch einer bekommt Akteneinsicht, ein anderer nicht) ist ein Rechtsstaat nicht denkbar…

Insofern werden wir wohl prüfen ob wir zeitnah zum Bundesverfassungsgericht gehen um endlich Akteneinsicht zu bekommen UND um das Recht auf Akteneinsicht den gesamten Amtsträgern ein für alle Mal klar zu machen.

Im übrigen haben wir, Stand heute, 17.04.2024, noch keine Nachricht vom Verwaltungsgericht erhalten bezüglich unserer mündlichen Verhandlung vom 28.3.2024

In der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 116 steht: “(2) Statt der Verkündung ist die Zustellung des Urteils zulässig; dann ist das Urteil binnen zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung der Geschäftsstelle zu übermitteln.”

“zwei Wochen” nach dem 28.3. war Freitag der 12.4., also vor 5 Tagen…
Na mal sehen, wann das Urteil von der Geschäftsstelle zu uns wandert. Die Post ist ja nicht mehr so schnell wie früher…


Nachtrag: Habe soeben einen Kommentar zum Urteil von einem Youtuber gefunden (den ich bisher noch nie gesehen hatte):

https://www.youtube.com/watch?v=kVBTkKxJolc

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